Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
ALTHAMMER – Exklusive Immobilienpflege
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1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Dienstleistungen und Warenverkäufe, die durch ALTHAMMER – Exklusive Immobilienpflege erbracht oder abgewickelt werden.
Dazu zählen insbesondere:
– Garten- und Landschaftspflege
– Baumpflege und Baumfällungen
– handwerkliche Montagen
– Reinigungsleistungen
– Vermittlung von qualifizierten Dienstleistern und Professionisten
– Winterdienst
Diese AGB gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
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2. Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt durch die Annahme eines schriftlichen oder elektronischen Angebots (z. B. per E-Mail) oder durch mündliche Bestätigung zustande.
Unsere Angebote sind grundsätzlich unverbindlich. Änderungen und Irrtümer bleiben vorbehalten.
Die endgültige Abrechnung erfolgt stets nach tatsächlichem Aufwand, sofern nicht ausdrücklich ein Pauschalpreis vereinbart wurde.
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3. Leistungen und Preise
Die Preise werden je nach Art und Umfang der Leistung individuell vereinbart und können auf Pauschal- oder Stundenbasis erfolgen.
Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Mehraufwand, der bei der Durchführung einer Leistung entsteht, wird nach tatsächlichem Aufwand verrechnet.
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4. Vermittlungsleistungen
Im Rahmen der Dienstleistungsvermittlung stellt ALTHAMMER den Kontakt zu qualifizierten Fachkräften (z. B. Handwerkern, Gärtnern, Technikern) her.
Die Durchführung dieser Fremdleistungen erfolgt eigenverantwortlich durch die jeweiligen Professionisten.
ALTHAMMER übernimmt hierfür keine Haftung, insbesondere nicht für Qualität, Termintreue oder Schadensersatzansprüche – vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Vorschriften.
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5. Terminabsagen und Stornierungen
Kostenlose Stornierungen sind bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin möglich.
Bei kurzfristigeren Absagen oder Nichterscheinen behalten wir uns das Recht vor, eine Ausfallpauschale von 80 % des vereinbarten Leistungswertes zu verrechnen.
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6. Lieferung von Waren
Beim Verkauf von Waren gelten die individuell vereinbarten Lieferbedingungen.
Die Gefahr des Untergangs oder Verlusts geht mit der Übergabe der Ware an den Kunden über.
Das Eigentum an der Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung vorbehalten.
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7. Haftung
ALTHAMMER haftet im Rahmen der bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung für Schäden, die durch eigene Leistungen verursacht werden.
Für Schäden aus Leistungen Dritter (vermittelte Professionisten) ist die Haftung – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
Eine weitergehende Haftung, insbesondere für entgangenen Gewinn oder Folgeschäden, wird ausgeschlossen.
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8. Pflege- und Bewässerungspflichten des Kunden
Nach Abschluss von Gartenarbeiten – insbesondere Neuansaaten, Pflanzungen, Vertikutierungen oder Baumpflege – ist der Kunde verpflichtet, die notwendige Nachpflege (z. B. regelmäßiges Wässern, Düngen, Pflegeintervalle) gemäß den Empfehlungen von ALTHAMMER sicherzustellen.
Wird diese Pflege nicht oder nicht sachgerecht durchgeführt, entfällt jede Gewährleistung oder Garantie für das Anwachsen bzw. den Erhalt der Pflanzen.
Alternativ kann die Bewässerung und Nachpflege durch ALTHAMMER übernommen werden – entweder auf Tagesbasis oder durch Installation einer automatischen Bewässerungsanlage (Kauf oder Miete).
In diesem Fall übernimmt ALTHAMMER die Garantie für das erfolgreiche Anwachsen der Pflanzen.
Lehnt der Kunde empfohlene Düngungen oder Pflegemaßnahmen ausdrücklich ab, entfällt ebenfalls jede Garantie oder Haftung für eventuelle Folgeschäden.
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9. Winterdienst
Der Winterdienst umfasst – je nach Vereinbarung – die Schneeräumung, Streuung und Kontrolle der vereinbarten Flächen (z. B. Gehwege, Zufahrten, Parkflächen).
Die genauen Leistungszeiten, Einsatzbereiche und Kontrollintervalle werden im jeweiligen Winterdienstvertrag oder Angebot festgelegt.
Gesetzliche Grundlagen (Salzburg / Österreich):
Gemäß § 93 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung (StVO) sind Eigentümerinnen und Eigentümer von an einer Straße gelegenen Liegenschaften im Ortsgebiet verpflichtet, Gehsteige und Gehwege entlang der Grundstücksgrenzen in einer Breite bis zu 1 m von Schnee zu räumen und bei Glätte zu streuen, und zwar werktags zwischen 6:00 und 22:00 Uhr.
Diese Verpflichtung gilt auch für Hauseigentümer in der Stadt Salzburg, die laut den Richtlinien der Stadt Salzburg (Stand: 2024) den öffentlichen Gehsteigbereich entlang ihres Grundstücks von Schnee und Eis freizuhalten haben.
Wird der Winterdienst an ein Unternehmen übertragen, so geht die Räumpflicht und Streupflicht im vertraglich geregelten Umfang auf dieses über (§ 93 Abs. 5 StVO).
Dennoch bleibt die Überwachungspflicht beim Grundstückseigentümer bestehen.
Regelungen:
ALTHAMMER übernimmt die Verkehrssicherungspflicht nur für die im Vertrag genannten Flächen und Zeiträume.
Bei außergewöhnlichen Witterungsverhältnissen (z. B. starkem Dauerschneefall, Eisregen, extremer Kälte) kann keine ununterbrochene Räumung garantiert werden; die Ausführung erfolgt nach bestem Ermessen und unter Berücksichtigung von Sicherheit und Zumutbarkeit.
Der Kunde ist verpflichtet, ALTHAMMER unverzüglich über besondere Gefahrenstellen (z. B. beschädigte Beläge, Leckagen, schlecht zugängliche Flächen) zu informieren.
Die Haftung von ALTHAMMER richtet sich ausschließlich nach den Bestimmungen der Betriebshaftpflichtversicherung und ist auf den dort vereinbarten Umfang beschränkt.
Der Winterdienstzeitraum erstreckt sich üblicherweise vom 1. November bis 31. März, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
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10. Dokumentation und Fotorechte
ALTHAMMER ist berechtigt, während und nach Abschluss von Arbeiten Fotos zur Dokumentation der ausgeführten Leistungen anzufertigen.
Diese Fotos dienen der Qualitätssicherung, internen Nachweisführung sowie – in anonymisierter Form – der Darstellung von Referenzprojekten auf der Website oder in Werbematerialien.
Eine Zuordnung zu konkreten Kundendaten erfolgt dabei nur mit ausdrücklicher Zustimmung.
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11. Zahlungsbedingungen
Sofern nicht anders vereinbart, sind sämtliche Rechnungen innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Bei Zahlungsverzug werden Mahngebühren sowie Verzugszinsen im gesetzlichen Rahmen verrechnet.
Nach der dritten Mahnung behalten wir uns vor, die Forderung an ein Inkassobüro zu übergeben.
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12. Datenschutz
Kundendaten werden ausschließlich zur Erbringung der vereinbarten Leistungen oder zur Auftragsabwicklung verwendet.
Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung oder bei gesetzlicher Verpflichtung.
Weitere Informationen zum Datenschutz werden auf Anfrage bereitgestellt.
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13. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt österreichisches Recht.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist Salzburg, soweit gesetzlich zulässig.